Fotoblog von Tanja Schalling
Hochzeitsfotograf in Baden bei Wien
mit Fotostudio für Babyfotografie, Schwangerschaftsfotos und FamilienportraitNewsletter
Die Auftragserteilung erfolgt verbindlich durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung seitens der Fotografin. Nach Übermittlung der Auftragsbestätigung leistet der Kunde innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme.
Wird die Anzahlung nicht zeitgerecht und in voller Höhe überwiesen, so behält sich die Fotografin vor, den vorgesehenen Termin für die Hochzeitsfotografie an andere Kunden weiter zu geben. Diesfalls ist die Fotografin zur Einbehaltung einer Pönale in Höhe von 10% der Auftragssumme berechtigt.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt. Das überlassene Bildmaterial bleibt im Eigentum der Fotografin. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Die Auswahl der Fotos und die Art und Weise der Bearbeitung obliegt ausschließlich der Fotografin.
Der Kunde erwirbt an den Fotos ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung und Veröffentlichung auf privaten social-media-Kanälen . Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird nur für den privaten Bereich eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist dem Kunden nicht gestattet.
Ungeachtet des Umfangs der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte ist die Fotografin berechtigt, Aufnahmen im Rahmen ihrer Präsentation insbesondere publizistisch für Magazine, auf ihrer Homepage, ihrem Blog, ihrer Social-Media-Seite oder für Ausstellungen, Fachmagazine, Wettbewerbe auch kommerziell zu nutzen. Dem Kunden ist bewusst, dass ein entsprechend öffentlich zugängliches Portfolio für die Fotografin einen Werbewert hat. Kunden, die die Verwendung des Fotomaterials durch den Fotografen ablehnen, stimmen einer Erhöhung des Auftragspreises im Ausmaß von 15 % zu.
Unter vorheriger Absprache mit dem Kunden
Die Fotografin liefert das Bildmaterial innerhalb von 4-6 Wochen nach der Hochzeit. Allenfalls bestellte Fine-Art-Alben benötigen zusätzliche 4 Wochen. Die Überlassung der Bilder erfolgt ausschließlich im hochauflösenden JPG-Format. Die Fotografin ist berechtigt, den Auftrag zum Teil auch durch Dritte (Labors, etc.) ausführen zu lassen.
Alle Beanstandungen müssen längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht.
Das Bildmaterial wird dem Kunden in jener Form überlassen, wie es im vereinbarten Auftrag vorgesehen ist. Die Fotografin stellt sicher, dass die Onlinegalerie für einen Zeitraum von zumindest 6 Monaten für den Kunden zugänglich ist. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, das Bildmaterial in der Onlinegalerie oder in sonstiger Form länger als 6 Monate nach Überlassung des Bildmaterials aufzubewahren bzw. zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde verpflichtet sich zur Leistung einer Anzahlung laut Punkt I. Das restliche Honorar ist bis spätestens 14 Tage nach der Hochzeit zu bezahlen.
Die Fotografin ist für den Fall der Nichtzahlung berechtigt, Leistungserbringungen gänzlich zu verweigern. Wird die Auftragssumme nicht zeitgerecht überwiesen, ist die Fotografin berechtigt, den Auftrag zu widerrufen und 60% der Auftragssumme als Ersatzbetrag einzufordern.
Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegen die Fotografin ist nur mir gerichtlich festgestellten oder von der Fotografin anerkannten Forderungen zulässig. Der Kunde verpflichtet sich, allfällige Mahnspesen und Kosten bei Zahlungsverzug zu leisten und die Fotografin diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
Reisekosten sind im vereinbarten Honorar enthalten.
Sollte der Auftrag durch den Kunden storniert werden, so gelten folgende Stornosätze als vereinbart:
Sofern der Hauptauftrag aus welchen Gründen auch immer nicht Zustande kommt, aber der Kunde die Aufnahmen, die im Rahmen eines Pre-Wedding-Shootings entstanden sind, erhalten möchte, wird ein Pauschalhonorar in Höhe von € 500,00 vereinbart.
Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken durch den Kunden, ist für jeden einzelnen Verstoß durch den Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Honorars zu bezahlen; dies vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche. Durch derartige Zahlungen werden keine Nutzungsrechte begründet.
Die Fotografin haftet für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren.
Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens durch die Fotografin ist ausgeschlossen. Für Mängel, Schäden oder nur teilweise ausgeführte Arbeiten, die auf Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen. Der Kunde hat die Fotografin darauf hinzuweisen, sollten einzelne Personen der Veröffentlichung von Aufnahmen nicht zustimmen.
Sollte die Fotografin aufgrund besonderer Umstände wie etwa plötzliche Krankheit, Todesfall im Familienkreis, Verkehrsunfall oder Ähnliches zu einem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Diesfalls organisiert die Fotografin einen Ersatzfotografen, der zum selben Honorar im selben Umfang, aber auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Alle geleisteten Anzahlungen werden diesfalls dem Kunden umgehend wieder auf sein Konto rücküberwiesen.
Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Baden vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen sowie Aufhebung nur einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nichtig sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und ist die unwirksame Bestimmung so zu ersetzen, dass der unwirksamen Bestimmung eine nach dem Gehalt und Vertragszweck am meisten entsprechende Bestimmung ersetzt wird.
Mit der Überweisung der Anzahlung akzeptiert der Kunde die oben genannten AGB’s und bestätigt damit seinerseits den Vertragsabschluss.